Der Begriff Podologie bedeutet Fußheilkunde. Der Podologe oder die Podologin beschäftigt sich aus medizinischer Sicht mit den Füßen. Um den Beruf auszuüben, ist eine zweijährige Ausbildung mit einer abschließenden staatlichen Prüfung erforderlich. So unterscheidet sich die medizinische Fußpflege, von der kosmetischen Behandlung.
Staatlich examinierter Podologe, darf die Berufsbezeichnung Podologe laut Podologengesetz seit dem Jahr 2021 führen.
Staatlich examinierter Podologe, darf die Berufsbezeichnung Podologe, laut Podologengesetz, seit dem Jahr 2013 führen.
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